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Keine weiteren Steuersubventionen an die Deutsche Post AG

Gemeinsame Presseerklärung des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) und des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK)

Wenige Wochen nach Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, mit der dieser die wettbewerbsneutrale Anwendung der Mehrwertsteuerregelungen festgelegt hat, versucht die SPD-Fraktion im Bundestag die überfällige Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zu verzögern. Dabei besteht Einigkeit zwischen allen Parteien des Bundestages, dass die derzeitige Regelung zur Befreiung von Leistungen der Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer mit Europäischem Recht nicht vereinbar ist. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist in den parlamentarischen Gremien ausführlich erörtert worden und sollte noch vor der Sommerpause des Bundestages unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verabschiedet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Steuerbefreiung, die allein zugunsten eines Staatsunternehmens gilt, nicht mit Europäischem Recht vereinbar ist. Gleichzeitig hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Steuerbefreiung nur für solche Universaldienstleistungen in Betracht kommt, die dem typischen Nachfrageverhalten eines Haushaltes entsprechen. Obwohl seit dem 23.04.2009 Klarheit über diese Frage herrscht, zögert die SPD-Bundestagsfraktion die Verabschiedung des Umsatzsteueränderungsgesetzes hinaus. Sie nimmt damit in Kauf, dass die Deutsche Post AG auf den größten Teil ihrer Postdienstleistungen keine Umsatzsteuer entrichtet. Das entspricht einer Steuersubvention von jährlich rund € 500.000.000,00. Dem gegenüber zahlen die Wettbewerber auf völlig vergleichbare Leistungen die volle Umsatzsteuer.

Die im BIEK und in dem AGV-NBZ zusammengeschlossenen Unternehmen fordern die sofortige Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes durch Verabschiedung der Änderung von • 4 Ziff. 11b UStG. Die Verbände bezeichnen es als skandalös, dass die SPD-Fraktion den von der Koalitionsregierung vorgelegten Änderungsentwurf blockiert, obwohl die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs vom 23.04.2009 dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt hat. „Das Verhalten der SPD stellt einen bisher nicht da gewesenen Affront des höchsten Europäischen Gerichts dar", so die Verbandspräsidenten Uldall und Gerster. Sie weisen zudem darauf hin, dass die Fortgeltung des rechtwidrigen Umsatzsteuerprivilegs der Deutsche Post AG diese mit jährlich rund € 500.000.000,00 zu Unrecht begünstigt. „Dies stellt eine Beihilfe dar, die mit Zins und Zinseszins von dem Unternehmen zurückgezahlt werden muss", so die Verbandspräsidenten. Die Verbände fordern alle Fraktionen im Bundestag auf, Europäisches Recht zu beachten, die Ungleichbehandlung der Wettbewerber zu beenden und die rechtswidrige Subvention der Deutsche Post AG aus Mitteln des Steuerzahlers zu beenden.

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