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Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Infopost. Gerster: Missbrauch von Infopost erschwert

Die jetzt veröffentlichten Gründe der Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur kommentiert der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) wie folgt:

Die Praxis der intransparenten Anrechnung von Infopost-Konditionen darf nicht mehr fortgesetzt werden. Die Begründung des Infopost-Beschlusses macht deutlich, dass die preisliche Begünstigung inhaltsgleicher Sendungen heute nicht mehr gerechtfertigt ist, soweit es sich nicht um Werbesendungen handelt. Aus der Sicht der Bundesnetzagentur stellt die Inhaltsgleichheit kein taugliches Kriterium für eine tarifliche Sonderbehandlung dar. Als Marktbeherrscher unterliege die DPAG dem Gleichbehandlungsgebot.

Für die Praxis bedeutet die Entscheidung, dass Infopost auf den Bereich der Werbepost beschränkt sein muss. Sonstige inhaltsgleiche Sendungen, wie z.B. Rechnungen, sonstige Massendrucksachen, Mahnungen, etc., sind gebührenmäßig wie Standardbriefe, ggf. reduziert um den Teilleistungsrabatt, zu behandeln.

„Damit hat die Bundesnetzagentur allen Versuchen des Ex-Monopolisten, Wettbewerbern den Zugang zu Großkunden zu versperren, einen Riegel vorgeschoben“, so Florian Gerster, Vorsitzender des BBD. Die DPAG wird aufgefordert, schnellstens ihre Geschäftsbedingungen für Infopost entsprechend den Vorgaben des Beschlusses zu ändern. Groß- und Geschäftskunden haben schon jetzt die Möglichkeit, von den attraktiven Angeboten der Wettbewerber zu profitieren.

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